Nötigung: Zu einem unbekannten Zeitpunkt während der Anwesenheit der Gruppierung um den Beschuldigten beabsichtigte A._____ das Gelände mit -3- seinem Traktor zu verlassen. C._____ sowie weitere unbekannte Mitglieder der Gruppierung verhinderten dies, indem zwei Mitglieder den Traktor bestiegen und eine weitere unbekannte Anzahl Mitglieder den Traktor umstellten. A._____ war es so nicht möglich, sich selbstständig und ungehindert vom Gelände zu entfernen und er musste durch die Polizei nach Hause gefahren werden.