Der Beschuldigte hat mehrfach vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, jemanden durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit genötigt, etwas zu dulden bzw. versucht, jemanden zu einem Tun zu nötigen. Der Beschuldigte begab sich am Samstag, 15. August 2020, ca. 14.15 Uhr, zusammen mit C._____, D._____, E._____ sowie ca. 62 weiteren unbekannten Personen nach Q._____, R-Strasse, auf den Hof von A._____.