Auch biete sich eine ambulante Massnahme «zufolge der Sprachbarriere» eher an, zumal mit einer kleineren Therapiefrequenz zu rechnen sei. Da (zumindest) eine begleitende psychiatrische Betreuung unabdingbar sei und an die Motivation keine allzu hohen Anforderungen zu stellen seien, sei die Massnahme geeignet. Bei einer ambulanten Massnahme erfolge kein starker Eingriff in die Freiheitsrechte, da nur eine sehr leichte Einschränkung der Lebensgestaltung erfolge, so dass die infrage stehenden Interessen für eine Anordnung nicht besonders hoch seien.