Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass die versuchte schwere Körperverletzung in keinem sachlichen, einzig in einem zeitlichen Zusammenhang zur versuchten qualifizierten Brandstiftung steht. Entsprechend hoch ist der mit der versuchten schweren Körperverletzung einhergehende Gesamtschuldbeitrag zu veranschlagen. Die Einsatzstrafe ist angemessen um 1 Jahr auf 4 Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen.