Der qualifizierte Tatbestand der Brandstiftung schützt Leib und Leben von Menschen (BGE 123 IV 128 E. 2b). Bei einem hypothetisch erfolgten Übergreifen der Feuersbrunst über den aus einer Holzkonstruktion bestehenden Dachstock auf die gesamte Liegenschaft wäre neben dem gesamten Inventar sowie allen persönlichen Gegenständen der Bewohner auch die gesamte Liegenschaft mit Restaurant sowie die beiden oberen, als Asylunterkunft benutzen Geschosse vollständig verbrannt. Hinsichtlich der Liegenschaft wäre von einem Sachschaden von mehreren Fr. 100'000.00 und hinsichtlich des Inventars sowie aller persönlichen Gegenstände von mehreren Fr. 10'000.00 auszugehen.