3. Mit Berufungserklärung vom 29. Juni 2023 beantragte der Beschuldigte einen Schuldspruch wegen des Grundtatbestands der versuchten Brandstiftung sowie einfacher Körperverletzung, eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, einen Verzicht auf eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme und eine Reduktion der Dauer der Landesverweisung auf 5 Jahre. 4. Die Berufungsverhandlung fand am 13. März 2024 statt. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Abweisung der Berufung sowie die Anordnung einer stationären Massnahme. Das Obergericht zieht in Erwägung: