3.2. Die vorläufigen Festnahmen (25./26. Dezember 2021; 1./2. Februar 2022), die ausgestandene Untersuchungs- sowie Sicherheitshaft und der vorzeitige Straf- sowie Massnahmenvollzug (1. März 2022 bis 31. Mai 2024) von insgesamt 827 Tagen werden an die stationäre Massnahme angerechnet. 4. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklagen werden auf den Zivilweg verwiesen. 5. 5.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 3'000.00 werden zu 1/8 mit Fr. 375.00 dem Beschuldigten auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen. - 14 -