8. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 Abs. 1 StPO, Art. 81 StPO). - 13 - Das Obergericht erkennt: 1. [in Rechtskraft erwachsen] Das Verfahren wird eingestellt in Bezug auf die Vorwürfe - der Sachbeschädigung; - der einfachen Körperverletzung; - des versuchten Diebstahls; - des geringfügigen Diebstahls.