Dies ergibt bis zum 31. Dezember 2023 bei einem Aufwand von 4.5 Stunden mit einem anzuwenden Stundenansatz von Fr. 200.00 plus Auslagen von Fr. 323.80 sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7.7 % eine Entschädigung für das letzte Jahr von Fr. 1'318.05 und ab dem 1. Januar 2024 einen Aufwand von 13.6 Stunden mit einem anzuwenden Stundenansatz von Fr. 220.00 plus Auslagen von Fr. 105.10 sowie die - 12 -