Der Aufwand für das Plädoyer (ohne Therapieverlaufsbericht) von gesamthaft 9.25 Stunden ist um 4.25 Stunden auf 5 Stunden zu kürzen. Da sich auch das Plädoyer wesentlich auf die aktuelle Lage sowie die medizinische Behandlung von paranoid Schizophrenen in Afghanistan bezieht, erweist sich der geltend gemacht Aufwand zumindest in diesem Ausmass als nicht (mehr) angemessen sowie notwendig. Im Zusammenhang mit Präjudizien gilt das Vorstehende zu rechtlichen Abklärungen. Entsprechend geringer fällt der notwendige und verhältnismässige Aufwand aus, zumal auf die Einvernahme des Beschuldigten sowie der Auskunftsperson nur ad hoc reagiert werden und dies nicht vorbereitet werden konnte.