Gestützt auf die schlüssigen und nachvollziehbaren Ausführungen des Sachverständigen Dr. med. D._____ ist mit hoher bis sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit neuerlichen Straftaten im Sinne der mutmasslichen Anlassdelikte zu rechnen, wenn die erforderliche medikamentöse Behandlung nicht sichergestellt werden kann. Im Falle von Gewaltdelikten im Allgemeinen und Sexualdelikten im Besonderen ist im weiteren Verlauf – ohne therapeutische Intervention – mit einer weiteren Zunahme der Schwere zu rechnen, wenn die dringend indizierte medikamentöse Behandlung nicht gewährleistet werden kann (vgl. UA act. 524).