lebenslängliches Tätigkeitsverbot an, verwies den Beschuldigten für die Dauer von 8 Jahren des Landes und verwies die Zivilklage auf den Zivilweg. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 4. Juli 2023 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind. Auf eine Landesverweisung und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot sei zu verzichten. Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3.2. Die Berufungsverhandlung fand am 31. Mai 2024 statt. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Abweisung der Berufung. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: