Das Bezirksgericht Brugg stellte das Verfahren mit Urteil vom 21. Februar 2023 hinsichtlich der Vorwürfe der Sachbeschädigung, der einfachen Körperverletzung, des versuchten Diebstahls sowie des geringfügigen Diebstahls ein und stellte die zufolge Schuldunfähigkeit schuldlose Begehung der Tatbestände der Gewalt und Drohung gegen Beamte, des versuchten Diebstahls, des Diebstahls, des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, der Hinderung einer Amtshandlung, des Hausfriedensbruchs, der sexuellen Handlungen mit einem Kind, der mehrfachen sexuellen Belästigung sowie der Schändung fest. Es ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme für einstweilen 3 ½ Jahre sowie ein