Beschuldigten nicht grundlegend verändert haben. Im Gegenteil dürfte sich die Stabilität des Beschuldigten aufgrund des Umstands, dass die B._____ GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer er war, nunmehr im Handelsregister gelöscht und über die bereits aufgelöste Gesellschaft der Konkurs eröffnet worden ist, verschlechtert haben. Im Übrigen konnten ihn die privaten Verhältnisse bereits früher nicht von der Begehung von Straftaten abhalten.