Das am 4. Juni 2020 begangene Fahren ohne Berechtigung hat er keine drei Monate nach dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Sursee vom 12. März 2020, mit welchem er wegen Nichtabgabe von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen verurteilt und mit welchem die Probezeit gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zug vom 15. März 2018 für die Geldstrafe von 120 Tagessätzen um ein Jahr verlängert worden ist, begangen. Ihm ist auch unter Berücksichtigung der Wechselwirkung des Vollzugs der neuen Strafe und der Widerrufsstrafe eine eigentliche Schlechtprognose zu stellen, zumal sich die Lebensumstände des