Entsprechend hoch ist bei der Asperation der Gesamtschuldbeitrag zu veranschlagen. Die für das vorliegend zu beurteilende Fahren ohne Berechtigung auf 100 Tagessätze festgelegte Geldstrafe ist um die rechtskräftige Grundstrafe (Geldstrafe von 70 Tagessätzen) angemessen auf eine gedankliche Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen zu erhöhen. Davon ist die rechtskräftige Grundstrafe von 70 Tagessätzen abzuziehen, was eine Zusatzstrafe zum Urteil des Strafgerichts Zug vom 26. April 2022 von 90 Tagessätzen ergibt.