Im Rahmen der Täterkomponente fällt sodann das Nachtatverhalten des Beschuldigten ins Gewicht. So wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 3. Januar 2023 wegen einer in der Zeit vom 28./29. September 2022 und somit während des vorliegenden, laufenden Strafverfahrens begangenen versuchten Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt.