Sodann wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Sursee vom 12. März 2020 wegen Nichtabgabe von Ausweisen oder Kontrollschildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen verurteilt. Das vorliegend zu beurteilende Fahren ohne Berechtigung hat er zudem während noch laufender Probezeit des mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zug vom 15. März 2018 für die Geldstrafe von 120 Tagessätzen bedingt ausgesprochenen Vollzugs bzw. durch Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Sursee vom 12. März 2020 verlängerter Probezeit begangen. Der Beschuldigte hat offensichtlich keine Lehre aus den früheren Strafverfahren gezogen.