Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zug vom 15. März 2018 wurde er wegen mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung und Erschleichens von Ausweisen oder Bewilligungen für den Strassenverkehr als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 12. September 2017 zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 900.00 verurteilt. Sodann wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Sursee vom 12. März 2020 wegen Nichtabgabe von Ausweisen oder Kontrollschildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen verurteilt.