Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 12. September 2017 wurde er wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 450.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zug vom 15. März 2018 wurde er wegen mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung und Erschleichens von Ausweisen oder Bewilligungen für den Strassenverkehr als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 12. September 2017 zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 900.00 verurteilt.