Insgesamt ist bei der Fahrt ohne Berechtigung unter Berücksichtigung des Strafrahmens von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe und den davon erfassten Verhaltensweisen und Gefährdungen von einem vergleichsweise noch knapp leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Geldstrafe von 80 Tagessätzen auszugehen.