Dem Beschuldigten wurde der Führerausweis mit Verfügung vom 19. Dezember 2019 auf unbestimmte Zeit ohne aufschiebende Wirkung vorsorglich entzogen. Diese Verfügung wurde vom Kantonsgericht Luzern mit Urteil 7H 20 15 vom 27. Februar 2020 bestätigt und erwuchs in Rechtskraft. Ein solcher Sicherungsentzug wirkt sich gegenüber einem «blossen» Warnungsentzug unter Verschuldensgesichtspunkten erschwerend aus. Mit dem Sicherungsentzug wurde dem Beschuldigten die Fahreignung abgesprochen.