Mit der Aberkennung ausländischer Führerausweise wird dem Betroffenen das Recht abgesprochen, von einem solchen in der Schweiz Gebrauch zu machen. Es wird somit nicht bloss ein konkreter Führerausweis aberkannt, sondern generell das Recht dazu, einen solchen in der Schweiz zu verwenden (Urteil des Bundesgerichts 6B_9/2014 vom 23. Dezember 2014 E. 1.5). Dem Beschuldigten musste bewusst sein, dass er das für die Schweiz verfügte Fahrverbot und die damit einhergehende Aberkennung seines ausländischen Führerausweises nicht dadurch umgehen kann, dass er sich im Ausland einen Führerausweis ausstellen lässt, um damit anschliessend in der Schweiz ein Motorfahrzeug zu führen.