Ein solcher Antrag würde gar keinen Sinn ergeben, wenn er davon ausgegangen wäre, in der Schweiz ein Motorfahrzeug lenken zu dürfen. Das Bundesgericht hat am 1. Mai 2020 und somit rund einen Monat vor dem Vorfall vom 4. Juni 2020 den Antrag auf die beantragte aufschiebende Wirkung abgewiesen (Akten STVA Luzern, Ordner 2, act. 112 f.). Es kann deshalb nicht zweifelhaft sein, dass der -7-