Sodann hat er das Urteil des Kantonsgerichts Luzern, mit welchem der Ausweisentzug bestätigt worden ist, am 1. April 2020 mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten. In dieser rund zwei Monate vor dem Vorfall eingereichten Beschwerde hat er die Aufhebung des Urteils des Kantonsgerichts Luzern und die umgehende Aushändigung des Führerausweises sowie die aufschiebende Wirkung der Beschwerde beantragt (Akten STVA Luzern, Ordner 2, act. 115). Ein solcher Antrag würde gar keinen Sinn ergeben, wenn er davon ausgegangen wäre, in der Schweiz ein Motorfahrzeug lenken zu dürfen.