Hinzu kommt, dass er die Verfügung vom 19. Dezember 2019 beim Kantonsgericht Luzern mit den Anträgen, diese sei aufzuheben und ihm sei der Führerausweis ohne Auflagen wiederzuerteilen, angefochten hat, was ohne Weiteres den Schluss zulässt, dass er sich mit der Verfügung vom 19. Dezember 2019 einlässlich auseinandergesetzt hat und diese ihm bestens bekannt war. Sodann hat er das Urteil des Kantonsgerichts Luzern, mit welchem der Ausweisentzug bestätigt worden ist, am 1. April 2020 mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten.