Erst recht erscheint sein Ausstandsgesuch als verspätet, wenn berücksichtigt wird, dass es sich bei Oberrichter Six um den Verfahrensleiter handelt, der die prozessleitenden Verfügungen vom 29. Juni 2023, 10. Juli 2023, 21. August 2023 und 31. August 2023 als Verfahrensleiter unterzeichnet hat. Es ist davon auszugehen, dass der Verteidiger dem Beschuldigten diese Verfügungen zur Kenntnis gebracht hat und dem Beschuldigten deshalb längst bekannt war, dass Oberrichter Six als Verfahrensleiter Teil der Gerichtsbesetzung sein wird. Mithin hätte er sein Ausstandsbegehren schon viel früher stellen können und müssen.