6.2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'821.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 1'300.00) werden dem Beschuldigten auferlegt. 6.3. Der Beschuldigte trägt seine erst- und zweitinstanzlichen Parteikosten selber. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)