5. Dem Beschuldigten werden auf Antrag innert 30 Tagen seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils und nach erfolgter dauerhafter Löschung der verbotenen pornografischen Daten auf seine Kosten die beschlagnahmten Mobiltelefone Samsung Galaxy S9 inkl. Ladekabel, Samsung Galaxy S5 und Samsung Galaxy S3 herausgegeben. Bei ungenutztem Ablauf dieser Frist werden diese Gegenstände eingezogen. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 6. 6.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2’000.00 und den Auslagen von Fr. 136.00, insgesamt Fr. 2'136.00, werden vollumfänglich dem Beschuldigten auferlegt.