Zumal der Beschuldigte gemäss dem eingereichten Bericht der Suchtberatung ags vom 29. Dezember 2022 seinen Pornokonsum bisher nicht gänzlich sistieren konnte (act. 183). Selbst wenn er nun angibt, seit bald einem Jahr ohne Pornokonsum zu sein, wird sich erst noch zeigen, ob er auch weiterhin konsumfrei bleiben kann, da er offenbar weiterhin ein Reissen verspürt, dieses bislang jedoch mit Strategien bewältigen konnte (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4).