Auch wenn er pornosüchtig war, wäre es auch für ihn ein Leichtes gewesen, nicht jegliche Pornografiedateien – ohne gross nachzudenken – abzuspeichern. Insgesamt ist das Tatverschulden noch im unteren Bereich einzustufen, weshalb in Relation zum Strafrahmen, der von Geldstrafe bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe reicht, eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen (zuzüglich der Verbindungsbusse; siehe dazu unten) als in ihrer Summe angemessene Sanktion auszusprechen ist. - 12 -