- B._____: «Hesch bilder?»). Aus dieser Konversation ist zu schliessen, dass der Beschuldigte ein Interesse an Pornografie mit Minderjährigen bekundet hat. Vor diesem Hintergrund scheint seine Aussage als Schutzbehauptung, ihm seien solche Aufnahmen, wie sie auf den am 13. April 2022 sichergestellten Mobiltelefonen gefunden wurde, ohne seinen Willen zugeschickt worden. 3. 3.1. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 30.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 900.00. - 11 -