Danach erkundigte sich der Beschuldigte bei der anderen Person, ob dieser auch Bilder von Jüngeren (als 16-Jährigen) habe. Als der andere Chatteilnehmer ausführte, dass ihn auch «girls» unter 16 Jahren ansprechen («Ja geht zwar au girls unter 16 wo scho geil umelaufe»), quittierte dies der Beschuldigte mit einem «hmmm», was durchaus als Zustimmung zu verstehen ist. Insbesondere erkundigte sich der Beschuldigte bei seinem Chatpartner nach Bildnern, nachdem dieser dem Beschuldigten die Frage stellte, wie er 13-Jährige in knappen Hotpants oder engen Leggins finde (C._____: «Wie findsch so 13 jährigi die scho in knappe Hotpants oder engi Leggins umelaufe?» - B._____: «Hesch bilder?»).