Daraufhin wurde der Bericht der IT-Forensik vom 23. Februar 2023 erstellt. Darin werden die Abklärungsergebnisse verständlich dargelegt und ferner ist diesem Bericht im Anhang 2 der Auszug des Chat-Protokolls betreffend die Applikation Planetromeo beigefügt (act. 197). Entgegen der Vorinstanz (vorinstanzliches Urteil, E. 2.5.2 S. 11) und dem Beschuldigten ist hinsichtlich dieser Auswertung keine Verletzung der Aktenführungspflicht (rechtlichen Gehörs) und damit einhergehende Einschränkung der Verteidigungsrechte (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1283/2020 vom 20. Dezember 2022 E. 3.4.1) auszumachen.