18, act 163). Seine anlässlich der Berufungsverhandlung gemachten Aussagen vermögen ebenso wenig zu überzeugen. Insbesondere seine Erklärung, wie er auf die Anzahl der auf seinem Gerät zu findenden illegalen Dateien gekommen sei – rein mathematisch – erscheint abwegig (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 5). Hätte er zuvor, wie von ihm geltend gemacht, nie Kontakt mit illegalen Dateien gehabt, wäre zu erwarten gewesen, dass er diese Anzahl mit null beziffert.