Er führte ferner bei dieser ersten Einvernahme auf die Frage, wie oft und in welcher Regelmässigkeit er verbotene Pornografie-Dateien konsumiert habe, auch aus, er habe die Dateien angesehen, als sie ihm zugeschickt worden seien. Man sehe es zwangsweise an, wenn man die Datei öffne (act. 118 Ziff. 69). Er habe – ohne gross zu überlegen, um was es überhaupt gehe – alle pornografischen Dateien gespeichert, die ihm zugeschickt worden seien (act. 118 Ziff. 70). Soweit der Beschuldigte bei dieser ersten (und weiteren) Einvernahme alsdann behauptete, er habe nicht gewusst, dass Kinder- und Tierpornografie verboten sei (act.