13) und er erachtete es auch nicht als ausgeschlossen, dass sich solche Aufnahmen gespeichert auf einem seiner Mobiltelefone (Samsung Galaxy S9) befinden (act. 116 Ziff. 42). Auf Nachfrage gab er dazu an, er habe solche Sachen nur vom KIK-Messenger (act. 115 Ziff. 37). Ihm seien diese Inhalte einfach zugesendet worden (act. 116 f. Ziff. 51, 54). Der Beschuldigte ging von 20 Bildern und drei bis vier Videos aus (act. 117 Ziff. 53). Er führte ferner bei dieser ersten Einvernahme auf die Frage, wie oft und in welcher Regelmässigkeit er verbotene Pornografie-Dateien konsumiert habe, auch aus, er habe die Dateien angesehen, als sie ihm zugeschickt worden seien.