2.3. 2.3.1. Es ist unbestritten, dass es sich bei den zur Anklagte gebrachten Dateien um illegale Pornografie im Sinne von Art. 197 Abs. 5 Satz 1 und 2 StGB handelt (vgl. act. 82, 129-131; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 5). Ferner ist erstellt, dass sich diese Daten auf Geräten (drei Mobiltelefonen) des Beschuldigten befanden (vgl. vorinstanzliches Urteil, E. 2.3.3 S. 8; act. 164). -8-