3.3. Der Beschuldigte erhob am 24. Juli 2023 Anschlussberufung und verlangte damit einen Freispruch. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragte er, Ziffer 3 des Berichts der IT-Forensik vom 23. Februar 2023 sei vollständig aus den Vorakten zu entfernen bzw. zu schwärzen. 3.4. Der Beschuldigte reichte am 5. April 2023 eine weitere Eingabe ein. 3.5. Mit Schreiben vom 26. Juli 2023 verzichtete die Staatsanwaltschaft, einen Nichteintretensantrag auf die Anschlussberufung zu stellen. 3.6. Mit Eingabe vom 8. August 2023 erstattete der Beschuldigte die Berufungsantwort und Begründung der Anschlussberufung.