7. 7.1. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden gestützt auf Art. 197 Abs. 6 StGB eingezogen und gestützt auf Art. 69 Abs. 2 StGB vernichtet: - Mobiltelefon Samsung Galaxy S9 inkl. Ladekabel - Mobiltelefon Samsung Galaxy S5 - Mobiltelefon Samsung Galaxy S3 7.2. Die Gegenstände gemäss Ziff. 7.1 vorstehend werden nach Rechtskraft der Oberstaatsanwaltschaft zur Vernichtung zugestellt.