Die zulässige Stützlast des Anhängers von 140 kg war mit 270 kg um 92.86 % und die zulässige Deichsellast von 150 kg war mit 270 kg um 80 % überschritten (act. 24). Gemäss Bremsprüfbericht des Strassenverkehrsamtes Aargau wurde eine Betriebsbremswirkung von lediglich 8.8 % statt der erforderlichen 30 % festgestellt (act. 25; Berufungsbegründung, S. 8). -4-