1.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau sprach den Beschuldigten auf Einsprache hin mit Urteil vom 26. Oktober 2022 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 120.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren, und einer Busse von Fr. 900.00, ersatzweise 8 Tage Freiheitsstrafe. Vom Vorwurf des Nichtüberprüfens der Beleuchtung und der Bremse nach Ankuppeln des Anhängers sprach sie ihn frei. 2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 4. Juli 2023 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung, eventualiter einen Schuldspruch wegen einfacher Verkehrsregelverletzung.