Gegenstand Grobe Verletzung der Verkehrsregeln -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 13. September 2021 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG und Nichtprüfen der Beleuchtung und Bremsen nach Ankuppeln des Anhängers gemäss Art. 96 VRV i.V.m. Art. 70 Abs. 1 VRV mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 130.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'400.00, ersatzweise 11 Tage Freiheitsstrafe.