2. Der Beschuldigte ist schuldig - der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 StGB [Kontokorrentschuld; Mietzinse]; - des Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB. [in Rechtskraft erwachsen] 3. Der Beschuldigte wird hierfür gemäss der in Ziff. 2 genannten Gesetzesbestimmungen sowie in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 49 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, Art. 40 StGB, Art. 34 StGB, Art. 42 Abs. 1 StGB, Art. 44 StGB und Art. 106 StGB - 24 - zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren, Probezeit 3 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 5'000.00, ersatzweise 3 Monate Freiheitsstrafe,