7.3. Die Löschung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Handelsregister führt zum Verlust der Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschaft kann gegenüber Dritten nicht mehr auftreten und verliert ihre Prozessfähigkeit (Urteile des Bundesgerichts 4A_527/2020 vom 22. April 2021 E. 5.2 sowie 6B_557/2010 vom 9. März 2011 E. 6.3.1). Nachdem die B._____ GmbH nach dem Urteil der Vorinstanz aus dem Handelsregister gelöscht wurde und es daher an einem Rechtssubjekt fehlt, kann der Beschuldigte auch nicht zu einer Bezahlung einer Entschädigung verpflichtet werden (vgl. Verfügung des Bundesgerichts 5A_92/2021 vom 24. August 2023 E. 2).