Die Einstellung und das Verhalten des Beschuldigten weisen aber angesichts der über mehrere Jahre hinweg erfolgten neuen Delinquenz eine erhebliche Gleichgültigkeit gegenüber den bestehenden Normen auf, zumal er über ein hohes Mass an Entscheidungsfreiheit verfügt hat. Die familiären Verhältnisse waren während der Deliktsperiode (verheiratet, zwei Kinder), formal sogar besser als aktuell (geschieden). Bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände ist eine eigentliche Schlechtprognose knapp nicht anzunehmen, da der Beschuldigte noch nie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.