ahndenden Delikte neutral auswirkt (siehe vorstehend; vgl. überdies Urteil des Bundesgerichts 7B_1047/2023 vom 4. Juli 2025 E. 3.2.2, demzufolge sich strafmindernd auswirkende Täterkomponenten von der zumindest gedanklich asperierten Gesamtstrafe abzuziehen wären), bleibt es bei einer hypothetischen Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen. Davon ist die rechtskräftige Grundstrafe von 50 Tagessätzen in Abzug zu bringen, was zu einer Zusatzstrafe von 130 Tagessätzen führt. - 20 -