Insgesamt ist in Relation zum Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und unter Berücksichtigung der von der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung erfassten Vermögensverwaltern, Deliktsbeträgen und Handlungsweisen von einem vergleichsweise gerade noch leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Einsatzstrafe von 150 Tagessätzen Geldstrafe auszugehen.