Der Beschuldigte ist grundsätzlich in gleicher Art und Weise wie bei der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, für welche die Einsatzstrafe festgesetzt worden ist und worauf verwiesen werden kann, vorgegangen. Er hat sich zwischen 9. Juli 2018 und 23. Juli 2018 gesamthaft Fr. 10'803.45, zwischen 5. November 2018 und 29. November 2018 gesamthaft Fr. 9'215.45 sowie zwischen 2. Juni 2018 und 25. Juni 2018 gesamthaft Fr. 9'215.30 zinslose Darlehen, die nicht gesichert und offensichtlich erheblich risikobehaftet bzw. gefährdet waren, gewährt. Auch diese Deliktsbeträge sind keinesfalls zu bagatellisieren.