Insgesamt ist in Relation zum Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und unter Berücksichtigung der von der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung erfassten Vermögensverwaltern, Deliktsbeträgen und Handlungsweisen von einem vergleichsweise nicht mehr leichten bis mittelschweren Verschulden und einer dafür angemessenen Einsatzstrafe von 12 Monaten sowie einer Verbindungsbusse (siehe nachstehend) als in ihrer Gesamtheit angemessene Sanktion auszugehen.